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Ohrenkorrektur für Frauen

Ohrenkorrektur für Frauen

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Eine der häufigsten vorkommenden ästhetischen Korrekturen betreffen die Ohren. Vor allem für Frauen können abstehende Ohren einen Makel beim Tragen von Ohrschmuck oder Kurzhaarfrisuren darstellen. Grund dafür ist neben einer zu weit nach vorne geneigten Ohrmuschel ein nicht ausreichend gefalteter elastischer Knorpel, der das Ohr in einem zu großen Winkel abstehen lässt.

Neben dem ästhetischen Empfinden können auch Unfälle oder Erkrankungen eine Deformation der Ohren zur Folge haben und so eine kosmetische Korrektur rechtfertigen. Behandelbar sind sowohl die Normalisierung der Ohrmuschelform als auch das Anlegen der gesamten Muschel an den Kopf. Auch Korrekturen der Ohrläppchen in Form von Verkleinerungen sind heutzutage möglich und können ebenso wie die Rekonstruktion ausgerissener Ohrlöcher problemlos und unkompliziert durchgeführt werden.

Durch die besonders schonenden Operationstechniken lassen sich die Narben als kleine, feine Linien hinter dem Ohr verstecken und wahren auf diese Weise ein ästhetisches und natürliches Ergebnis. Obwohl die meisten Ohrenkorrekturen bei Kindern ab 5 Jahren vorgenommen werden ist ein solcher Eingriff heutzutage auch bei Erwachsenen problemlos möglich.

Operationszeit

ca. 1 – 2 Stunden

Narkose

örtliche Betäubung oder Allgemeinnarkose

Aufenthaltsdauer

meist ambulant

Arbeitsfähigkeit

nach 1 – 2 Wochen

Kosten

ab 4000 € zzgl. Narkosekosten

Allgemeine Fragen & Antworten

– Entstehen mir bereits bei einem Beratungsgespräch Kosten?
Ja, da eine Beratung eine ärztliche Leistung ist, die nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden muss, fallen für das individuelle und sehr ausführliche Beratungsgespräch einmalige Kosten in Höhe von 50€ an.

– Welche Kosten sind mit dieser Behandlung verbunden und ist eine Finanzierung möglich?
Die genauen Kosten der Behandlung können erst nach einer ausführlichen Untersuchung genannt werden. Wir bieten Ihnen flexible Finanzierungsmodelle für Ihre Behandlungen. Für weitere Rückfragen und unverbindliche Finanzierungsangebote können Sie jederzeit mit uns in Kontakt treten.

– Besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch meine Krankenkasse?
Generell werden schönheitschirurgische Eingriffe, auch trotz psychischer Belastung, nicht von der Krankenkasse übernommen. Allerdings sollten Sie hierfür Ihre Krankenkasse zu Rate ziehen.

– Kann die Behandlung direkt in der EPPSTEIN-Klinik durchgeführt werden?
Ja, mit eigenem OP Saal können sämtliche Eingriffe und Behandlung vor Ort durchgeführt werden.

– Warum zeigt die EPPSTEIN-Klinik keine Vorher-Nachher-Bilder?
Laut dem Heilmittelwerbegesetz §11 (1) dürfen deutsche Ärzte nicht mit operativ plastisch-chirurgischen Eingriffen durch vergleichende Darstellungen des Aussehens vor und nach dem Eingriff (Vorher-Nachher-Bildern) werben.

– Ich habe eine lange Anreise – kann meine Begleitung ebenfalls in der Klinik übernachten?
Ja, die Begleitperson kann ebenfalls in der Klinik übernachten.

– Können mehrere Behandlungen an einem Termin durchgeführt werden?
Prinzipiell können mehrere Behandlungen an einem Termin durchgeführt werden. Inwiefern welche Behandlungen kombinierbar sind, muss im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches erörtert werden.

– Was ist der Unterschied zwischen einem Schönheitschirurgen und einem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie?
Ein Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie hat sich während seiner 6-jährigen Facharztausbildung nach dem Medizinstudium auf die plastische, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie spezialisiert. Da der Begriff „Schönheitschirurg“ nicht geschützt ist, kann sich jeder Arzt als Schönheitschirurg bezeichnen, ohne eine Facharztausbildung gemacht zu haben. Daher empfehlen wir Ihnen, sich einem Spezialisten, wie Dr. Eppstein, anzuvertrauen.

– Ist die EPPSTEIN Klinik Mitglied in angesehenen Fachverbänden?
Dr. med. Ron Julius Eppstein ist ordentliches Mitglied in der DGPRÄC (Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen), der ISAPS (International Society of Aesthetic Plastic Surgery), der VDÄPC (Vereinigung der deutschen Ästhetisch-Plastischen Chirurgen) sowie der GÄCD (Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland e.V.).

– Kommen durch die Übernachtung in der Klinik weitere Kosten auf mich zu?
Nein, die Kosten der Übernachtung sind im OP Preis inklusive. Es entstehen keine weiteren Kosten für Sie.

Vor dem Eingriff

– Welcher Zeitraum liegt normalerweise zwischen Beratung und OP-Termin?
In der Regel liegen einige Wochen zwischen dem Beratungs- und dem OP-Termin. Gesetzlich ist eine minimale Frist von 48 Stunden zwischen Aufklärung und Durchführung eines elektiven Eingriffes vorgeschrieben.

– Unter welchen Umständen kann kein Eingriff durchgeführt werden?
Gewisse Nebenerkrankungen sowie die Einnahme von gerinnungshemmenden Medikamenten können dazu führen, dass man von der Durchführung eines schönheitschirurgischen Eingriffs absehen würde. Im Detail wird so etwas im Rahmen des Aufklärungsgespräches besprochen.

– Wie bereite ich mich optimal auf eine Operation vor?
In einem Vorgespräch mit Dr. Eppstein wird Ihnen alles Notwendige, was Sie vor der Operation wissen sollten, gesagt. Zwei Wochen vor der Operation sollten Sie keine Medikamente wie ASS (Aspirin), welche die Blutgerinnung beeinflussen, einnehmen. Außerdem sollten Sie den Konsum von Zigaretten einstellen. Alles weitere steht auf unserem ‘Vorher-Nachher’ Bogen, welchen Sie nach Ihrem Beratungsgespräch erhalten.

Der Eingriff

– Gibt es bei der Ohrenkorrektur eine Altersbeschränkung?
Obwohl die meisten Ohrenkorrekturen bei Kindern ab 5 Jahren vorgenommen werden, muss ein Eingriff unter 18 Jahren stets von den Eltern genehmigt sein.

– Muss ich im Anschluss einer Ohrenkorrektur mit langfristigen Einschränkungen bei Tätigkeiten wie dem Schlafen auf der Seite oder dem Tragen von Ohrringen rechnen?
Nach dem Eingriff müssen Sie mindestens eine Woche einen Kopfverband tragen. Nachdem der Verband abgenommen wurde, müssen Sie für eine weitere Woche bei Tag und Nacht ein Stirnband tragen. Danach sollte das Stirnband für weitere 6 Wochen nur nachts getragen werden. In dieser Zeit sollten Sie ein Umknicken der Ohrmuschel vermeiden. Ohrringe dürfen nach der Abnahme des Kopfverbandes wieder getragen werden.

Nach dem Eingriff

– Wie verhalte ich mich bei auftretenden Komplikationen?
Sie erhalten eine Notfallnummer unter der Sie Dr. Eppstein zu jeder Uhrzeit erreichen können. Im Falle einer Komplikation zögern Sie bitte nicht anzurufen.

– Wie kann ich für einen guten Heilungsprozess sorgen?
Körperliche Schonung und gesunde Ernährung sind wichtige Faktoren, welche zu einer schnellen Wundheilung beitragen. Ebenso der Verzicht auf Zigaretten und Alkohol. Dr. Eppstein wird mit Ihnen weitere Maßnahmen individuell im Rahmen des Beratungsgespräches erörtern.

– Muss ich nach dem Eingriff mit Schmerzen rechnen?
Die Schmerzen sind in der Regel gut erträglich. Ein Rezept über Schmerzmittel wird Dr. Eppstein je nach Art des Eingriffes ausstellen.

– Wie lange muss ich warten, bis sich ein finales Ergebnis der Behandlung zeigt?
Ein sichtbares Ergebnis ist meistens nach 3 Monaten erreicht. Das endgültige Ergebnis üblicher Weise nach 6 Monaten. Die Narben haben ihre endgültige Gestalt in der Regel nach ca. einem Jahr erreicht.

– Können Nachversorgungen auch bei einem anderen Arzt oder Krankenhaus durchgeführt werden, da ich eine lange Anreise habe?
Dies ist unter Umständen möglich, sollte aber individuell mit Dr. Eppstein besprochen werden.

– Hat der Konsum von Alkohol oder Zigaretten direkte Auswirkungen auf den Heilungsverlauf?
Das Rauchen kann zu einer Verengung der Blutgefäße führen, was die Durchblutung der Gefäße verschlechtert und somit die Heilung beeinträchtigt. Für einen schnellen Heilungsprozess sollte man daher auf den Konsum von Alkohol und Zigaretten verzichten.